Liebe Beachvolleyball-Community


Die ACTS Group steckt mitten in den Vorbereitungen für das nächste Turnier in Wien 2023. Für alle Beach News und Infos zum A1 CEV BeachVolley Nations Cup Wien 2022 klicke hider:


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See you @ the beach!

Hausordnung

  1. Den Zuschauern ist das Mitnehmen von Gegenständen aller Art, die auf das Spielfeld oder in die Zuschauerränge geworfen oder geschossen werden können, oder mit denen die Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Veranstaltungsgelände gestört oder gefährdet werden könnte, wie z.B. große Transparente, pyrotechnische Artikel, Stöcke, Stangen, Regenschirme Glasflaschen, Dosen, Fahrräder, Kinderwägen, Scooter, Rollerblades sowie Waffen aller Art verboten.
    Getränke dürfen auf die Tribünen nur in geöffnetem Zustand (max. 0,5l) mitgenommen werden – Schraubverschlüsse werden abgenommen.
    Stöcke bzw. sonstige Gehhilfen dürfen nur von gebrechlichen Personen als unentbehrliche Stütze mitgenommen werden. Behindertenplätze sind nur von berechtigten Personen zu benutzen.
    Die Mitnahme von alkoholischen Getränken ist untersagt.
    Der Veranstalter ist berechtigt, beim Eintritt in das Veranstaltungsgelände durch Nachschau in mitgeführte Behältnisse oder Kleidungsstücke solche Gegenstände festzustellen und abzunehmen. Jede Zuwiderhandlung wird mit Zutrittsverbot bzw. Platzverweis durchgesetzt.
     
  2. Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten des Veranstaltungsgeländes nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson, i.S.d. Knt. Jugendschutzgesetzes, gestattet.
     
  3. Die Mitnahme von Tieren auf das Veranstaltungsgelände sowie in den VIP Bereich ist ausnahmslos untersagt.
     
  4. Werbemaßnahmen jeder Art sind nur nach Bewilligung des Veranstalters gestattet.
    Die Verteilung von Flyern und Zeitungen bzw. der Verkauf von Waren aller Art durch Nichtberechtigte ist verboten.
     
  5. Das Stehen auf den Bänken, Klettern auf Tribünenstangen und das Betreten des Center Courts ist strengstens untersagt.
     
  6. Den von den Kontrollorganen bzw. behördlichen Überwachungsorganen getroffenen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Eine Verletzung der für den Betrieb und die Benützung der Sportstätte durch Gesetz oder Verordnung auferlegten Handlungs- und Unterlassungspflichten ist strafbar.
     
  7. Alle Personen, die sich in der Sportstätte aufhalten, haben bei Betreten derselben zur Kenntnis genommen, dass der Veranstalter keine wie immer geartete Haftung für Schäden übernimmt, die durch bzw. in Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, sofern dies im Einklang mit den behördlichen Auflagen und den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
    Des Weiteren wird auch keine Haftung für mitgebrachte (insb. elektronische) Gegenstände übernommen, der Besucher hat sicherzustellen, dass diese ordnungsgemäß verwahrt und benutzt werden (insb. Spritzwasserschutz).
     
  8. Fotografieren sowie Film-, Video- und Tonaufnahmen jeglicher Art und die Verwendung von Tonabgabegeräten sind nur zum privaten Gebrauch gestattet. Die Besucher stimmen mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes zu, dass Foto- und Videoaufnahmen des Publikums durch den Veranstalter und durch Medien angefertigt, vervielfältigt und ausgestrahlt bzw. abgedruckt werden. Die Rechte der Bild- und Tonaufnahmen liegen beim Veranstalter, dem Verband und dem Host-Broadcaster.
     
  9. Der Veranstalter ist berechtigt, die persönlichen Daten von Personen, die gegen die Platz- bzw. Hausordnung verstoßen oder die von Sicherheitsorganen wegen strafbaren Handlungen festgenommen oder angezeigt werden aufzunehmen.
     
  10. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Ein Verstoß gegen diese Hausordnung kann mit einem Platzverweis durch den Veranstalter bzw. zivilrechtlich geahndet werden.
     

Diese Hausordnung findet ihre Grundlage und Durchsetzungskraft im Hausrecht, in privat- sowie öffentlich-rechtlichen Bestimmungen. Weitere zwingende gesetzliche Bestimmungen finden darüber hinaus Anwendung. Der Geltungsbereich der Hausordnung umfasst das gesamte Veranstaltungsgelände und die Side Courts.

Auf dem Gelände dürfen sich nur Personen befinden, denen der Zutritt durch die offiziellen Eingänge gestattet wurde bzw. die über eine gültige Akkreditierung verfügen.